Also was jetzt?
Nach dem Artikel der Kleinen Zeitung vom 27.11.2018 sind E-Scooter nur in Parkanlagen und auf Gehsteigen zu benutzen. help.gv.at sagt einerseits Elektro-Scooter sind außerhalb der Fahrbahn zu benutzen und auf der nächsten Seite (verweis von Seite 1) spricht man nur noch von Trittrollern oder Tretroller um sie als Kinderspielzeug zu definieren. Der ÖAMTC unterscheiden Trittroller nach kleineren oder größeren Räder und schiebt sie mit größeren Rädern auf den Radweg. Elektro-Scooter werden vom ÖAMTC Segways gleichgestellt, soweit sie nicht über eine Bauartgeschwindigkeit von über 25 km/h aufweisen. Gleichzeitig fordert der ÖAMTC ein Verbot von E-Scootern auf Gehwegen und E-Scooter sollen nur dann auf der Fahrbahn fahren wenn sie Rückspiegel, Sitz????, sowie Licht und Bremsen haben.
Also was jetzt?
Wie immer hinkt die Politik und Rechtssprechung der Realität hinterher. Was der Verkehrsteilnehmer, der mit Bus, E-Scooter und Tram unterwegs ist jetzt machen soll steht in den Sternen! Lieber Wieder mit dem Auto fahren und damit „verkehrssicher“ unterwegs sein?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen