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Donnerstag, 24. Mai 2018

Fragen zur DSGVO - humoristisch gesehen

Ab heute gilt sie, die Datenschutzgrundverordnung und damit das Recht auf das Vergessen. Viel umstritten, stark beackert und mit vielen, vielen offenen Fragen. Wieder einmal ein Gesetz, dass mehr Fragen stellt, als es löst.
Gleichzeit tun sich damit aber einige neue Aspekte für Schülerinnen und Schüler für die bevorstehenden Abschlussprüfungen auf. Muß nicht jetzt aufgrund der DSGVO der Geburtstag von Goethe ganz schnell vergessen werden. Wer hat den Buchautoren das Recht gegeben diese Daten zu veröffentlichen? Oder welcher Deutschlehrer hat eine Einwilligungserklärung von Schiller, welcher Historiker eine von Karl Marx? Da wird lang und breit über die Liebesaffären von Gustav Klimt schwadroniert und wer bitte hat da die Einwilligung? Ich höre die Kritiker meiner Ausführungen schon hören, die sind ja schon lange tot! Ja aber wie schaut es mit den noch unbekannten zeitgenössischen Künstlern aus? Muss jetzt jeder davon schnell einmal eine Einwilligungserklärung basteln und diese allen Verlagen schicken, damit von ihm auch etwas geschrieben wird? Muss ich jetzt als Germanist und Historiker bemüht sein alle Daten aus meinem Speicher, sprich Kopf zu löschen? Da brauche ich aber eine große Menge Alkohol! Und wer zahlt diesen und kann ich die Achtern dann steuerlich geltend machen, als Betriebsausgaben?

Tja Fragen über Fragen und wer verhilft mir zur Rechtssicherheit?

Datenschutzgrundverordnung

Also eigentlich ist es ja nicht schlimm, denn eigentlich gelten Datenschutzbestimmungen seit 2000. Eigentlich muss man ja nichts machen, denn eigentlich wird ja nur verwarnt und eigentlich muss einmal jemand klagen bevor man etwas weiß.
Ja eigentlich!

Eigentlich frage ich mich, wozu ich als Steuerzahler Politiker, Experten, Juristen mit meinen Beiträgen unterstütze und erhalten, die es nicht schaffen Gesetze zu erstellen und zu formulieren, die klar sagen, was ich darf und was nicht. Denn eigentlich kann ich auch mit 200 km/h durch Graz brettern, wenn mich keiner straft ist es egal. Aber da weiß ich mit Bestimmtheit, dass ich etwas falsch mache und muß mit den Konsequenzen rechnen. Tausende KMU`s wochenlang zu beschäftigen und dann hinterher zu erfahren, dass es eigentlich nicht notwendig ist sich diese Arbeit zu machen, ist grob fahrlässig. Und dann, dann kann man nur darauf hoffen nicht einer der Ersten zu sein, die geklagt werden und als Beispiel für die Rechtsauslegung dienen. Rechtssicherheit mag dann vorhanden sein, aber als KMU ist man dann erledigt und eigentlich wird einem dann niemand helfen. Selber schuld, denn eigentlich hätte man ja alle Vorschriften der DSGVO beachten müssen.

Mittwoch, 16. Mai 2018

Ich bin verwirrt - am Donnerstag werden die Deutsch Förderklassen beschlossen

Am Donnerstag beschließt der Nationalrat die Einführung der Deutschklassen. Eine Maßnahme, die durchaus umstritten und weder bei den Pädagogen, noch bei den Experten auf einhellige Zustimmung, aber auch nicht auf einhellige Ablehnung stößt. Wie immer liegt der Teufel im Detail.
Diese Details sind es aber, die irgendwie nicht nach außen, sprich an den Bürger zu dringen scheinen. So wird zwar darüber berichtet, dass bei der Schuleinschreibung mit einem Test festgestellt wird, ob Deutsch in ausreichendem Maße gekonnt wird und dann werden Förderklassen eingerichtet. Wozu wird dies dann in der Sekundarstufe ebenfalls gemacht, wenn die SchülerInne dort doch schon aus einer Volksschule kommen und dort Deutschförderkurse hatten? Oder betrifft dies nur Kinder, die erst in der Sekundarstufe nach Österreich kommen? Erhalten dann nur diese zusätzlichen Unterricht, oder wird nach 4 Jahren Deutschförderklassen der Volksschule noch einmal ein 4 Jahresprogramm Deutsch ausgerollt? Oder eben nur die zugezogenen Kinder. Alle, die noch nicht Deutsch  können, aber in Österreich geboren dürfen nicht mitmachen?
Wie sieht es dann in den Schulen aus, in denen die „Restklasse“ nur mehr aus 5 bis 6 Kindern besteht. Und sagen sie nicht, die gibt es nicht, oder nur in Wien! Falsch, findet man auch in großer Zahl in Graz. Werden diese SchülerInnen dann nach dem normalen Lehrplan unterrichtet, während die Deutschklassen Deutsch lernen und dann, nachdem sie gerade die Sprache gelernt haben nach 3, 4 oder 5 Monaten das nachlernen in nur 3 Monaten, was die anderen SchülerInnen in 6,7 oder 8 Monaten gelernt haben?
Wie gesagt, der Teufel liegt im Detail. Wie die Umsetzung gestaltet wird, wie durchdacht die gesamte Maßnahme ist und welche Mittel man bereit ist zu investieren, wird darüber entscheiden, ob Deutschförderklassen zum Supergau oder zum Erfolg führen können.

Da wünsche ich der Regierung viel Denkarbeit bis ins Detail und keine Überschriften, die kann ich auch ohne Deutschkenntnisse erstellen.