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Mittwoch, 11. Januar 2017

Ramadan, Tradition, Schulunterrichtsgesetz - Zusatz zur Diskussion über den Schwimmunterricht

Es ist Ramadan und die SchülerInnen fehlen in den Klassen - nach 2 Tagen Schule, dürfen sie einen Tag zuhause bleiben -  sind an den anderen Tage müde, hungrig, durstig.
Es ist Notenkonferenz und kurz danach fehlen 20% der islamischen SchülerInennen im Unterricht, da sie bei Ihren Großeltern die Ferien verbringen.
Es ist Schulbeginn und die SchülerInnen fehlen in den Klassen, da sie noch nicht von den Ferien bei Ihren Eltern zurück sind.
Es ist Oktober und die SchülerInnen müssen erst mühsam wieder die Deutsche Sprache lernen, da sie in den Ferien in den Heimatländern ihrer Eltern nur die Heimatsprache der Eltern und Großeltern gesprochen haben.
Alles unmöglich, widerspricht doch eindeutig dem Schulunterrichtsgesetz, geht doch gar nicht!
Geht doch, ist auch Realität!
Wie jede Religion ist auch der Islam mit einer großen Zahl an Traditionen verbunden, die nicht Teil des Islam selber sind. Traditionen, die tief verwurzelt sind in der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Es wird einiges unternommen um LehrerInnen zu erklären, wie der Islam funktioniert, was Teil desselben ist und was nicht, zumindest nach der Auffassung des oder  jeweiligen Vortragenden.
Aber was hilft dies alles, wenn die Information nicht dort ankommt, wo sie ankommen soll, bei den Eltern! Nämlich bei der einfachen Bevölkerung.
Information ist wichtig, aber auch Strafen sind mit ein zu beziehen, sie sind notwendig, um klar zu machen, dass das Schulunterrichtsgesetz für alle SchülerInnen gilt, egal welchen Glaubens.  Genau so sind auch die oft gescholtenen Frauen mit Kopftuch einzubeziehen, denn gerade sie haben die Chancen die Eltern zu erreichen.

Bildung hilf! Aber nur, wenn sie auch ankommt.

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