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Montag, 21. März 2016

Spenden werden von der Förderung abgezogen.

Rechtlich scheint alles in Ordnung zu sein, der Staat hat sich abgesichert. Spenden sind von der Förderung abzuziehen. Punkt, aus, Ende. Was die Zivilgesellschaft leistet, kann nicht vom Staat subventioniert werden. Tja rechtlich okay heißt aber noch lange nicht Recht, Gerecht oder menschlich.
Ginge man nach den staatlichen Kriterien, so sind auch die, von den Freiwilligen geleisteten Arbeitsstunden und Aufwendungen dem Staat in Rechnung zu stellen. Sind davon vom Staat sowohl Urlaubs- und Weihnachtsgeld, als auch Pensionsversicherungskosten, Lohnnebenkosten  und natürlich ein Gehalt zu zahlen. Hat doch gerade er - der Staat - in seiner Aufgabe versagt. Hat er doch gespart an Polizeikräften, Hilfskräften oder am Bundesheer. Wenn schon gegengerechnet werden soll, dann muß dies aber auch in allen Bereichen der Fall sein.
Zieht sich jedoch der Staat in Österreich aus seiner Verantwortung zurück - auch ein möglicher Weg, siehe USA - so hat aber auch die Besteuerung anders zu erfolgen. Ist Hilfe auf Freiwilligkeit beschränkt, so kann jeder selbst bestimmen wo und wie er seine Spendengelder, sprich Steuern, einsetzt.

So aber wie jetzt praktiziert, geht es - liebes Innenministerium - aber nicht. Da kann ich nur alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Freiwilligenarbeit leisten, auffordern Ihre persönliche Rechnung an das Innenministerium zu schicken mit der Kontonummer ihrer Hilfsorganisation. Auf dass diese die Gelder erhalten, die Ihnen zustehen!

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