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Dienstag, 1. Dezember 2015

Promotion sub auspiciis - aber Frühpension mit 53!

Ist es Neid, Eifersucht oder Ärger über soziale Ungerechtigkeit? Keine Ahnung, vielleicht auch eine Mischung aus allen drei Bereichen. 
Wieder einmal ein Fall, der aufzeigt, was falsch läuft im österreichischen Pensionssystem und Arbeitsmarkt. Denn es gab sie und gibt sie leider immer wieder, auch im eigenen persönlichen Bereich.
Den mit knapp 50 Jahren frühpensionierten Landesbeamten, der, da er nicht unter einer Frau arbeiten kann, aus psychischen Gründen in Pension geschickt wird. Mit vollen Bezügen und ohne Schmälerung in der Pension. Der kurz danach als Tennislehrer, Golflehrer und Schilehrer nebenbei etwas dazu verdient. Schwarz natürlich, ohne Steuern zu zahlen, aber Mitglied des Bundes Sozialistischer Akademiker ist. 
Die Landesbeamtin, die mit knapp über 50 in Pension geht, da sie in Ihrem Job überfordert ist und psychisch nicht mehr einsetzbar. Zwar mit verringerter Pension, aber nur gering. 
Die Gymnasiallehrerin, die mit 53 Jahren in Pension geht, da sie Probleme mit den Augen hat und kurz davor ist zu erblinden und kurz danach, welch Wunder Kunstgeschichte studiert, Ihren Abschluss macht und auch promoviert. Sogar „sub auspiciis“. Gefeiert wird, welch tolle Leistungen sie erbringt im Studium. Na mit voller Gehaltsabsicherung, ohne materielle Probleme! Da würde sich jede Studentin und jeder Student freuen, da läßt sich leicht studieren und forschen, wenn man kein Geld verdienen muß.
Und gleichzeitig gibt es da die Handelsangestellte, die eine kaputte Hüfte und kaputte Knie hat, nicht mehr stehen kann und trotzdem bis 63 arbeiten muss, nicht frühpensioniert wird und dann mit einer Mindestpension auskommen muss.
Und alles alleine im engeren Freundes- und Verwandtenkreis! Wie muss dann die gesamte Situation aussehen? Wie sollen wir so zu einem finanzierbaren Pensionssystem kommen? Und wer zahlt dies dann? Nur die nächste Generation? Oder vielleicht doch gerade wir, die Generation der 50 - 60 Jährigen, die noch arbeiten und keine „wohl erworbenen Rechte“ hat die „nicht eingeschränkt“ werden dürfen?



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