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Donnerstag, 24. Mai 2018

Fragen zur DSGVO - humoristisch gesehen

Ab heute gilt sie, die Datenschutzgrundverordnung und damit das Recht auf das Vergessen. Viel umstritten, stark beackert und mit vielen, vielen offenen Fragen. Wieder einmal ein Gesetz, dass mehr Fragen stellt, als es löst.
Gleichzeit tun sich damit aber einige neue Aspekte für Schülerinnen und Schüler für die bevorstehenden Abschlussprüfungen auf. Muß nicht jetzt aufgrund der DSGVO der Geburtstag von Goethe ganz schnell vergessen werden. Wer hat den Buchautoren das Recht gegeben diese Daten zu veröffentlichen? Oder welcher Deutschlehrer hat eine Einwilligungserklärung von Schiller, welcher Historiker eine von Karl Marx? Da wird lang und breit über die Liebesaffären von Gustav Klimt schwadroniert und wer bitte hat da die Einwilligung? Ich höre die Kritiker meiner Ausführungen schon hören, die sind ja schon lange tot! Ja aber wie schaut es mit den noch unbekannten zeitgenössischen Künstlern aus? Muss jetzt jeder davon schnell einmal eine Einwilligungserklärung basteln und diese allen Verlagen schicken, damit von ihm auch etwas geschrieben wird? Muss ich jetzt als Germanist und Historiker bemüht sein alle Daten aus meinem Speicher, sprich Kopf zu löschen? Da brauche ich aber eine große Menge Alkohol! Und wer zahlt diesen und kann ich die Achtern dann steuerlich geltend machen, als Betriebsausgaben?

Tja Fragen über Fragen und wer verhilft mir zur Rechtssicherheit?

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